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Die Satzung

§1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen "Dippser Musikantenklub Verein".
    Sitz des Vereins ist Dippoldiswalde.

2. Nach Eintragung lautet der Name:"Dippser
     Musikantenklubverein e.V."


§2 Zweck, Grundsätze, Ziele

1. Der Dippser Musikantenklub Verein ist die Wiedergründung
    und Fortführung des zwischen 1980 und 1990 bereits
    bestandenen Musikantenklubs, nunmehr als eingetragener     Verein.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar     gemeinnützige Zwecke. im Sinne des Abschnittes     "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie     eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine
    Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
    durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
    oder durch unverhältnismßig hohe Vergütungen begünstgt
    werden.

4. Qualifizierung, Erfahrungsaustausch, Geselligkeit und
    Förderung von nichtkommerziellen Musizierrichtungen sowie     die Förderung musikalischen Nachwuchses, sind die Hauptziele
5. Der Verein tritt auch als Veranstalter von größeren Musik-
    veranstaltungen auf, mit dem Ziel, der Erwirtschaftung der
    finanziellen Mittel für die unter 4. genannten Ziele.

6. Alle Vereinsveranstaltungen, mit Ausnahme der jährlichen
    Mitgliederversammlung, sind für alle Menschen offen,
    unabhängig von deren Rasse, Religion, Weltanschauung oder
    Parteizugehörogkeit.

§3 Mitgliedschaft

1. Der Verein besteht aus:
    + ordentlichen Mitgliedern
    + Fördermitgliedern
    + Ehrenmitgliedern

2. Ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder können alle Per-
    sonen werden, die volljährig sind und geschäftsfähig im Sinne
    BGB.

3. Anträge auf Mitgliedschaft müssen schriftlich gestellt werden.
    Über die Anträge entscheidet der Vorstand mit einfacher
    Mehrheit.

4. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des Mitglieds-
    beitrages. Die Begleichung des Mitgliedsbeitrages wird als
    bedingungslose Anerkennung der Satzung gewertet.

5. Mitglieder haben das Recht, bei Mitgliederversammlungen
    Anträge einzubringen, Anfragen zu stellen, den Vorstand zu
    wählen, sich selbst zur Wahl zu stellen, die Veranstaltungen
    des Vereins zusammen mit Partner/Partnerin eintrittsfrei zu
    besuchen und aktiv an der Vorbereitung von Veranstaltungen
    teilzunehmen.

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

2. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich, ohne
    Angabe von Gründen zu erklären. Die Kündigungsfrist
    beträgt 4 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres.

3. Der Ausschluss erfolgt bei schweren VerstÖßen gegen die
    Satzung oder sonstigen Verstößen gegen die Interessen
    des Vereins. Über Ausschlüsse entscheidet die Mitglieder-
    versammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit. Der Betroffene hat
    Anspruch darauf, in der Mitgliederversammlung, angehört
    zu werden.

4. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei
   Ansprüche auf Anteile des Vereinsvermögens. Beiträge werden
   nicht erstattet.

5. Im Falle des Todes eines Mitgliedes endet die Mitgliedschaft
    mit dem Todestag. Die Hinterbliebenen haben keinerlei
    Ansprüche an den Verein.

§5 Geschäftsjahr und Beiträge

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
    Die Beitragshöhe wird in der Jahresmitgliederversammlung
    mit 2/3 Stimmenmehrheit beschlossen.

3. Die BeitrÄge sind als Jahresbeitrag im voraus zu zahlen.

§6 Organe des Vereins

1. Die Organe des Vereins sind:
    + die Mitgliederversammlung
    + der Vorstand

2. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
    Sie findet einmal im Jahr statt. Termin ist immer der letzte
    Montag des Monats Januar.

3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom
    Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 3 Mitglieder
    das beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung
    erfolgt generell schriftlich, auf dem Postweg, mit einer Frist
    von 14 tagen vor dem Termin.

4. Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Vorstand.
    Sie beschließt Änderungen der Satzung.

5. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit 2/3
     Stimmenmehrheit.

6. Mitgliederversammlungen sind zu protokollieren. Jedem Mitglied
    ist eine Kopie des Protokolls zuzuleiten, unabhängig davon
    ob es zur Versammlung anwesend war oder nicht.

§7 Der Vorstand

1. Der Vorstand vertritt den Verein im juristischen Sinne. Er hat
    die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

2. Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern:
    + Vorsitzender
    + Stellvertretender Vorsitzender
    + Schatzmeister
    + Protokollant
    + Beisitzer

3. Jedes Mitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.

 3. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand aller 4 Jahre.
    Eine Wiederwahl ist möglich.

5. Der Vorstand fasst seine Beschl¨sse mit einfacher Stimmen-
    mehrhjeit. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 Vor-
    standsmitglieder anwesend sind.

6. Die Vorstandssitzungen finden monatlich, vor oder während
    der Klubveranstaltungen statt.

7. Aufgaben des Vorstandes sind:
    + Führung sämtlicher Geschäfte des Vereins
    + Planung und Durchführung der Klubveranstaltungen
    + Vorbereitung der Mitgliederversammlungen

8. Vorstandssitzungen sind zu protokollieren.

§8 Finanzielle Mittel

1. Mitgliedsbeiträge, Erlöse aus Veranstaltungen, Spenden und
    öffentliche Zuschüsse bilden die finanzielle Grundlage
    des Vereins.

2. Der Verein führt ein Konto bei der Sparkasse Dippoldiswalde.
    Zeichnungsberechtigt sind der Schatzmeister und ein weiteres
    Mitglied des Vorstandes. Es sollen immer zwei Unterschriften
    nötig sein ,immer die des Schatzmeisters und die irgend eines
    anderen Vorstandsmitgliedes. Durch diese interne Ordnungs-
    anwendung bleibt die Festlegung des §7,Abs.3, prinzipiell
    unberührt.

3. Sämtliche finanzielle Vorgänge sind vom Schatz-
    meister nachvollziehbar zu dokumentieren.

4. Der Schatzmeister muss ständig in der Lage sein, dem Vor-
    stand und den Mitgliedern detailliert Auskunft über die
    finanzielle Situation des Vereins zu geben.

5. Die finanziellen Mittel dürfen nur für die unter §2 dieser
    Satzung, festgelegten Ziele eingesetzt werden.

6. Vertragsabschlüsse des Vereins sind auf der Grundlage der
    geltenden Rechtsvorschriften vorzunehmen.

§9 Schlussbestimmungen

1. Es gelten, wenn in dieser Satzung nicht anders festgelegt,
    die Bestimmungen des BGB.
2. Die Tätigkeit des Vereins erfolgt ehrenamtlich. Es erfolgen
    keinerlei Tätigkeitsvergütungen oder Ideenhonorarzahlungen.

3. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines
    Gründungszweckes, ist das Vermögen für steuerbegünstigte
    Zwecke zu verwenden. Beschlüsse über die zukünftige
    Verwendung in solchem Fall, dürfen erst nach erfolgter
    Stellungnahme des Finanzamtes gefasst werden.

§10 Inkrafttreten

Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Gründungsversammlung des Vereins, am 07.10.2003 beschlossen worden. Sie tritt mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister ion Kraft.

Unterschriften:
Die Satzung wurde von den Teilnehmern der Gründungsversammlung unterzeichnet:

+ Werner Buchauer
+ Eckart Boehm
+ Horst Wagner
+ Heiko Beyer
+ Henry Göhler
+Dieter Mehner
+ Gerd Feilotter

Der Vorstand wurde wie folgt gewählt:

+ Werner Buchauer - Vorsitzender
+ Eckart Boehm - Stellvertretender Vorsitzender
+ Gerd Feilotter - Schatzmeister
+ Henry Göhler - Protokollant
+ Dieter Mehner - Beisitzer

Dippoldiswalde, den 07. 10. 2003

Der Verein wurde am 10.06.2004 unter Nr.:1010 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dippoldiswalde eingetragen. Die Gemeinnützigkeit des Vereins wurde am 29.06.2004 unter der Nr.: 206141103680 K1 durch das Finanzamt Freital bescheinigt.